Cezayir Demokratik Halk Cumhuriyeti, yabancı resmi belgelerin konsolosluk tasdiki şartını kaldıran Lahey Sözleşmesi'ne resmi olarak katıldı.
Peki Apostil Neden Gerekli?
Bir ülkede düzenlenen resmi belgelerin, başka ülkelerde kullanılması yıllar boyu meşakkatli olmuştur. Önceden yabancı makamlar, bu belgeleri kabul edip etmeme konusunda takdir yetkisi kullanıp karar verebiliyorlardı. Bu sorun, konsolosluk tasdiki prosedürünün getirilmesiyle kısmen hafifletildi. Prosedür, bir resmi belgenin önce kaynak ülkenin yetkili bir makamı (genellikle Dışişleri veya Adalet Bakanlığı) tarafından ve ardından hedef ülkenin konsolosluğu veya büyükelçiliğinin konsolosluk birimi tarafından onaylanmasını öngörür.
Ancak konsolosluk tasdiki oldukça karmaşık ve uzun bir süreçtir. Ayrıca konsolosluk tasdikinin işlem harç ve masrafları da fazladır. Bu sebeple konsolosluk tasdiki, uluslararası hukukta zamanla Apostil tarafından geri plana itilmiştir. Apostilin uygulanmaya başlaması, 1961 yılında özel bir sözleşmenin imzalanmasının ardından Lahey Uluslararası Özel Hukuk Konferansı kapsamında gerçekleşmiştir.
Apostil, bu sözleşmeyi kabul eden devletlerin topraklarında kullanılmak üzere, bir belgenin hukuki geçerliliğini doğrulamak için yapılan standart bir tasdik biçimidir. Genellikle özel bir damga veya sertifika olarak görünür. Son yıllarda elektronik Apostil (e-Apostil) de önem kazanmıştır. E-Apostil, elektronik olarak düzenlenen belgelerin doğruluğunu teyit eden özel bir dijital tasdik türüdür.
Für die Behörden jedes Staates, der Vertragspartei der Konvention ist, reicht es aus, ein Apostille auf ein von ihnen ausgestelltes Dokument anzubringen, damit es ohne zusätzliche Legalisierung von allen anderen Staaten anerkannt wird, die diesen internationalen Vertrag ratifiziert haben.
Die Verwendung einer Apostille ist offensichtlich bequemer als die konsularische Legalisierung. Allerdings sind einige Länder aus politischen, rechtlichen oder anderen Gründen über lange Zeit der Konvention nicht beigetreten. Zu bestimmten Zeitpunkten gehörten dazu große Staaten wie China, Kanada und Saudi-Arabien.
In den letzten Jahren weltweit hat eine Welle von Beitritten zur Haager Konvention stattgefunden. Im Jahr 2019 trat die Konvention für die Kooperative Republik Guyana und die Philippinen in Kraft, 2020 für Palau und Jamaika, 2022 für Indonesien und Saudi-Arabien, 2023 für Senegal, Pakistan und China, 2024 für Ruanda und Kanada, und 2025 für Bangladesch.
Indonesien ist zudem zu einer Art „Botschafter“ der Apostillierung geworden. Die Behörden des Landes werben aktiv dafür, dass Staaten, die noch nicht Vertragsparteien sind, der Konvention beitreten. Derzeit befinden sich Malaysia, Ägypten, Thailand und Ghana in Verhandlungen über die Einführung der Apostillierung.
Wie Algerien die Apostille einführt
Algerien ist ein Land, dessen Staatsangehörige große Diaspora-Gemeinschaften im Ausland bilden. Allein in Frankreich leben rund 4 Millionen Algerier, weitere etwa drei Millionen in anderen Ländern. Diese Menschen benötigen regelmäßig die Verwendung algerischer Dokumente im Ausland, und die konsularische Legalisierung kostete sie viel Zeit, Mühe und Geld.
Daher war der Beitritt zur Apostille-Konvention für Algerien eine äußerst dringende Angelegenheit. Präsident Abdelmadjid Tebboune unterzeichnete den entsprechenden Erlass.
Die Veröffentlichung des Präsidialerlasses Nr. 25-217, der unserem Land das Recht auf Beitritt zur Haager Konvention vom 5. Oktober 1961 gewährt, ist ein entscheidender Schritt
— kommentierte Sofiane Chaïb, Staatssekretär des algerischen Außenministeriums, die Maßnahmen des Staatsoberhauptes.
Am 5. November 2025 haben die algerischen Behörden einen entscheidenden Schritt zum Beitritt zur Konvention unternommen — sie übergaben die entsprechenden Dokumente zur Verwahrung an das Depositar der Konvention (diese Rolle übernimmt das niederländische Außenministerium).
Algerien wurde bei der Zeremonie vertreten durch: Ihre Exzellenz Frau Salima Abdelhak, Botschafterin in den Niederlanden; Frau Amina Boukreta, Ministerrätin der algerischen Botschaft; und Herrn Mezegich Walid, Attaché für auswärtige Angelegenheiten der algerischen Botschaft. Seitens des niederländischen Außenministeriums nahmen an der feierlichen Veranstaltung Herr Jules van Eindhoven, Leiter der Vertragsabteilung; Herr Stefan Hessels und Frau Margot Heuizing, juristische Mitarbeiter der Vertragsabteilung; sowie Frau Maaike Wierema, Politikreferentin der Abteilung für Nordafrika und Nahen Osten, teil. Vom Ständigen Büro der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht waren der Generalsekretär Dr. Christophe Bernasconi und der Rechtsberater Herr Caio Gomes de Freitas anwesend.
Algerien ist der 128. Vertragsstaat der Apostille-Konvention geworden. Sie tritt im Land am 9. Juli 2026 in Kraft.
Die algerische Botschaft in den Niederlanden erklärte, dass der Beitritt zur Konvention „den Bestrebungen von Präsident Tebboune entspricht, die öffentliche Verwaltung zu modernisieren und Bürokratie zu bekämpfen, gleichzeitig aber das Verfahren zur Überprüfung der Echtheit von Dokumenten für die Bürger zu vereinfachen“.
Nach Ansicht der Leitung der diplomatischen Vertretung wird die Einführung der Apostillierung dazu beitragen, „die Zusammenarbeit zwischen Algerien und seinen internationalen Partnern im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht zu stärken“.
Vorerst werden die Befugnisse zur Apostillierung von Dokumenten in Algerien auf die Ministerien für Inneres, Justiz, Hochschulbildung, Nationale Bildung und Berufsausbildung verteilt.
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